Im Jahr 2000 habe ich meine Kanzlei in Seeshaupt gegründet. Von Beginn meiner anwaltlichen Tätigkeit an entwickelte ich besonderes Interesse für das Gebiet des Familienrechts und bildete mich schwerpunktmäßig u. a. in diesem Rechtsgebiet fort. Im Jahr 2007 wurde mir der Fachanwaltstitel Fachanwältin für Familienrecht zuerkannt. Als Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht bin ich Ihre Ansprechpartnerin in sämtlichen Angelegenheiten des Familienrechts.
In den letzten Jahren engagierte ich mich als Fachanwältin besonders für eine gleichberechtigte Betreuung von Kindern durch im gleichen Maß wie Mütter erziehungsfähige und -willige Väter. Da, wo es angebracht und möglich ist,
propagiere ich das paritätische Wechselmodell, auch als Doppelresidenzmodell bezeichnet. Ich konnte unter anderem im Raum Hamburg, Berlin, Düsseldorf und München gute Erfolge für die betroffenen Familien erzielen.
Grundsätzlich ist es mein Ziel, durch meine Erfahrung und meinen intensiven Einsatz Streitigkeiten, die Trennungsfamilien stark belasten, durch angemessene und sinnvolle Vereinbarungen zu vermeiden oder auf ein Minimum zu beschränken. Dabei kommt meinen Mandanten nicht zuletzt auch meine Ausbildung als Mediatorin zu Gute.